Gegenstand des Vertrages ist das auf dem DatentrΣger (CD-ROM) aufgezeichnete AntiVirenKit und die Programmbeschreibung. Sie werden im folgenden auch als "Software" bezeichnet. G DATA macht darauf aufmerksam, da▀ es nach dem Stand der Technik nicht m÷glich ist, Computersoftware so zu erstellen, da▀ sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
2. Umfang der Benutzung
G DATA gewΣhrt Ihnen fⁿr die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschlie▀liche und pers÷nliche Recht (im folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), AntiVirenKit auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU)) und auch nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht fⁿr alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer dⁿrfen Sie Software in k÷rperlicher Form (d.h. auf einem DatentrΣger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer ⁿbertragen, vorausgesetzt, da▀ sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulΣssig.
3. Besondere BeschrΣnkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
a) AntiVirenKit von einem Computer ⁿber ein Netz oder einen Datenⁿbertragungskanal auf einen anderen Computer zu ⁿbertragen,
b) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von G DATA das AntiVirenKit abzuΣndern.
4. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem k÷rperlichen DatentrΣger, auf dem das AVK aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist nicht damit verbunden.
G DATA behΣlt sich insbesondere alle Ver÷ffentlichungs-, VervielfΣltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
5. VervielfΣltigung
Die Software und das zugeh÷rige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschⁿtzt. Das Anfertigen einer Sicherheitskopie, die jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden darf, ist erlaubt.
6. Dauer des Vertrages
Der Vertrag lΣuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung von AntiVirenKit erlischt automatisch und ohne Kⁿndigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Original CD-ROM einschlie▀lich etwaiger UPDATES/UPGRADES sowie das schriftliche Material zu vernichten.
7. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
G DATA macht darauf aufmerksam, da▀ Sie fⁿr alle SchΣden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die G DATA aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.
8. ─nderungen und Aktualisierungen
Es haben jeweils unsere neuesten Servicebedingungen Gⁿltigkeit. Die Servicebedingungen k÷nnen jederzeit, ohne Ankⁿndigung und ohne Angabe von Grⁿnden geΣndert werden.
9. GewΣhrleistung und Haftung von GDATA
a) G DATA gewΣhrleistet gegenⁿber dem ursprⁿnglichen Lizenznehmer, da▀ zum Zeitpunkt der ▄bergabe der DatentrΣger (CD-ROM), auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausfⁿhrung fehlerfrei ist.
b) Sollte der DatentrΣger (die CD-ROM) fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung wΣhrend der GewΣhrleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er mu▀ dazu die CD-ROM und eine Kopie der Rechnung/Quittung an G DATA zurⁿcksenden.
c) Als den vorstehend unter 1. genannten Grⁿnden ⁿbernimmt G DATA keine Haftung fⁿr die Fehlerfreiheit des AntiVirenKit. Insbesondere ⁿbernimmt G DATA keine GewΣhr dafⁿr, da▀ die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genⁿgt oder mit anderen von ihm ausgewΣhlten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung fⁿr die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnissse trΣgt der Erwerber. Das gleiche gilt fⁿr das die Software begleitende, schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von 1. grundsΣtzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Verrag rⁿckgΣngig zu machen. Das gleiche Recht hat G DATA, wenn die Herstellung von im Sinne von 1. brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht m÷glich ist.
d) G DATA haftet nicht fⁿr SchΣden, es sei denn, da▀ ein Schaden durch Vorsatz oder grobe FahrlΣssigkeit seitens G DATA verursacht worden ist. Gegenⁿber Kaufleuten wird auch die Haftung fⁿr grobe FahrlΣssigkeit ausgeschlossen. Die maximale EntschΣdigungsleistung betrΣgt den Kaufpreis des AVK.
10. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem VertragsverhΣltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder der Sitz des KΣufers.
11. Schlu▀bestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ungⁿltig, so bleiben die ⁿbrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der ungⁿltigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck m÷glichst nahekommende, wirksame Bestimmung als vereinbart.